29. November 2013 · Jochen Meyer
Nein, wir wollen diese absurde Vorratsdatenspeicherung keinesfalls zurück!
Die große Koalition will die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Alle Telekommunikationsanbieter (Provider) werden die kommende Gesetzeslage zwangsläufig und zähneknirschend umsetzen müssen. Die enormen Zusatzkosten, die wir Provider alleine tragen müssen,...
Die große Koalition will die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Alle Telekommunikationsanbieter (Provider) werden die kommende Gesetzeslage zwangsläufig und zähneknirschend umsetzen müssen. Die enormen Zusatzkosten, die wir Provider alleine tragen müssen, sind das eine. Viele schwerer wiegt in unseren Augen, dass wir unfreiwillig zu Erfüllungsgehilfen eines informationshungrigen Staates werden.
Wir hätten uns gewünscht, dass die schockierenden Fakten, die durch Edward Snowden aufgedeckt wurden, von der kommenden Bundesregierung als klares Signal gegen die ausufernde Datensammelwut verstanden worden wären. Als Chance dafür, dass sich die Bürger in Deutschland nach wie vor darauf verlassen können, sichere E-Mailkommunikation unter Wahrung der Privatsphäre durchführen zu können. Selbst wenn die Inhalte der E-Mails natürlich weiterhin tabu sind, ist eine rote Linie überschritten, sobald Behörden nach richterlicher Genehmigung Zugriff darauf haben, wer in den vergangenen 6 Monaten mit wem kommuniziert hat.
Heute hat Spiegel Online einen fundierten Beitrag von Yasmina Banaszczuk zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Nicht nur für Frau Banaszczuk ist bereits die Speicherung der Daten das Problem. Wenn wir überlegen, dass eine Million Menschen auf unseren Servern täglich viele Millionen Mails an ihre Familien, Arbeitskollegen und Freunde senden und empfangen, dann ließe sich bereits aus den Verbindungsdaten dieser E-Mails problemlos nachvollziehen, wer wann wo im Netz ist und mit wem kommuniziert.
Dazu muss man den Inhalt der Mails nicht einmal kennen. Ein solcher Datenschatz wäre für Marketingleute unendlich wertvoll. Allerdings: Wir wollen diese Daten nicht haben und wir wollen vor allem nicht dazu verpflichtet werden, diese Verbindungsdaten 186 Tage lang aufzubewahren.
Alle Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, die Ermittler bei der Verbrechensbekämpfung in sinnvoller Weise zu unterstützen. Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (kurz TKÜV) halten wir für ein sinnvolles Instrument. Denn mit Hilfe der TKÜV-Technik kann ein Ermittler quasi in Echtzeit die Kommunikation eines Straftäters überwachen.
Zusammengefasst: Ja, wir befürworten die TKÜV, weil mit dieser Technik Verbrechen sinnvoll aufgedeckt werden können. Und nein, wir wollen diese absurde VDS keinesfalls zurück, denn es geht schlicht darum, dass uns die Bürger ihre E-Mails auch weiterhin anvertrauen können sollen. Die Bürger sind Besitzer ihrer Daten, nicht wir Provider und auch nicht der Staat!